Schon seit geraumer Zeit, auch aufgrund von eigenen Erfahrungen, denke ich über jene Bereiche im Sozialstaat nach, die sehr klein sind hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen aber auch kaum damit richtig erfasst in den Gesetzen und Regelungen. Meine Hypothese ist, dass es aufgrund der geringen Anzahl von Menschen in ganz speziellen Problembereich nur ungenügende Regelungen und dadurch vorhandene sozialstaatliche Unterstützung vorhanden ist. Ich gehe davon aus, dass dieses Problem so gravierend sein kann, da es auch keine Generelklausel in der Sozialgesetzbüchern gibt, dass der Sozialstaat in diesen Bereichen komplett versagt und damit sogar auch eine Lücke im Grundrechtsschutz auslöst.
In den folgenden Monaten möchte ich mich speziell um den Themenbereich Schulden/Insolvenz bei Menschen mit Behinderung kümmern. Die Hypothese dabei lautet, dass die vorhandenen Schutzvorschriften für Schuldner im Rahmen des Insolvenzverfahrens sowie in vorgelagerten Prozessen sowie im Nachgang eines Privatinsolvenzverfahrens bei Menschen mit Behinderung in unterschiedlicher Ausprägung, je nach Art der Behinderung, schlechter oder gar nicht greifen. Dazu soll es Interviews mit Betroffenen, Expert*innen und Rechtsgelehrten geben. Mal schauen, wohin mich der Erkenntnisweg bringt.